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OLG Stuttgart, 02.04.2012 - 11 UF 318/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Versorgungsausgleich: Vergleichbarkeit von Altersversorgungen mit unterschiedlichem Risikoschutz
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich einer aus Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenversorgung bestehenden berufsständischen Versorgung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich einer aus Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenversorgung bestehenden berufsständischen Versorgung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Beim Versorgungsausgleich können Altersversorgungen mit unterschiedlichem Risikoschutz vergleichbar gemacht werden
Verfahrensgang
- AG Schwäbisch Gmünd, 13.10.2011 - 7 F 713/09
- OLG Stuttgart, 02.04.2012 - 11 UF 318/11
- OLG Stuttgart, 03.04.2012 - 11 UF 318/11
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Stuttgart, 21.10.2010 - 17 UF 222/10
Versorgungsausgleich: Berücksichtigung von Veränderungen zwischen Ehezeitende und …
Auszug aus OLG Stuttgart, 02.04.2012 - 11 UF 318/11
Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass die Satzung der Beschwerdeführerin zum Versorgungsausgleich bereits wiederholt Gegenstand der obergerichtlichen Überprüfung war, ohne dass sich Beanstandungen ergeben hätten (OLG Stuttgart FamRZ 2011, 378; OLG Karlsruhe FamRZ 2011, 381). - OLG Karlsruhe, 06.07.2010 - 2 UF 105/10
Tenorierung der internen Teilung einer berufsständischen Versorgung
Auszug aus OLG Stuttgart, 02.04.2012 - 11 UF 318/11
Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass die Satzung der Beschwerdeführerin zum Versorgungsausgleich bereits wiederholt Gegenstand der obergerichtlichen Überprüfung war, ohne dass sich Beanstandungen ergeben hätten (OLG Stuttgart FamRZ 2011, 378; OLG Karlsruhe FamRZ 2011, 381).
- OLG Nürnberg, 19.11.2015 - 11 UF 1032/15
Interne Teilung von Rentenanrechten im Rahmen des Versorgungsausgleichs
Es kann deshalb auch dahingestellt bleiben, ob der Versorgungsträger überhaupt berechtigt wäre, die älteren geschlechtsspezifischen Tarife im Hinblick auf die Entscheidung des EuGH vom 01.03.2011 (NJW 2011, 907) für das "neue" Anrecht der Ausgleichsberechtigten anzuwenden (…vgl. hierzu - jeweils im Zusammenhang mit der Teilungsordnung der VBL - Wick, Versorgungsausgleich, 3. Aufl, Rn. 333;… Borth, a. a. O., Rn. 512; Orgis, FPR 2011, 509, 512 sowie OLG Düsseldorf FamRZ 2014, 757, 758; OLG Celle FamRZ 2013, 305; OLG Oldenburg FamRZ 2011, 1148; OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.11.2013, 6 UF 55/13 - zitiert nach juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 02.04.2012, 11 UF 318/11 - zitiert nach juris), wobei der Senat aber eher davon ausgeht dass es sich nicht um ein neues, sondern ein geteiltes altes, also vor dem Stichtag des EUGH am 21.12.2012 begründetes Anrecht handelt.